11.12.2021 - Satzung als PDF herunterladen
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
1.1. Der Verein trägt den Namen
Erneuerbare Energien Kleines Wiesental e.V.
1.2. Er hat den Sitz in 79692 Kleines
Wiesental
1.3. Er soll in das Vereinsregister
eingetragen werden.
1.4. Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
2.1. Zwecks des Vereins ist die
Förderung von Umwelt- und Naturschutz.
2.2. Der Satzungszweck wird
verwirklicht durch Organisation von Fachvorträgen, Diskussionen, Exkursionen und Information der
Öffentlichkeit.
2.3. Weiteres Ziel des Vereins ist es,
ein Netzwerk zu Fachstellen und Fachleuten aufzubauen, um Bürger durch Vermittlung entsprechender Kontakte
bei der Umsetzung von Projekten, die dem Vereinszweck dienen, zu unterstützen.
§ 3 Selbstlosigkeit
3.1. Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
3.2. Mittel des Vereins dürfen nur für
die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer
Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3.3. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zwecke fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
3.4. Alle Inhaber von Vereinsämtern
sind ehrenamtlich tätig.
§ 4 Mitgliedschaft
4.1. Ordentliches Mitglied im Verein
kann jede natürliche und juristische Person werden.
4.2. Fördermitgliedschaft ist möglich.
Fördermitglieder unterstützen den Verein ideell oder finanziell und sind nicht stimmberechtigt gemäß § 8
dieser Satzung. Sie können jederzeit ihren Förderbeitrag oder ihre Förderung einstellen.
4.2. Voraussetzung für den Erwerb der
Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand, der über die Annahme entscheidet. Bei Annahme
des Antrags durch den Vorstand beginnt mit diesem Tag die Mitgliedschaft. Sie wird jedoch erst mit Eingang
der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrags wirksam.
4.3. Die Mitgliedschaft endet durch
schriftliche Anzeige des Austritts an den Vorstand mit dem Schluss des laufenden Kalenderjahres, durch Tod
des Mitglieds oder durch Ausschluss.
4.4. Ein Mitglied kann ausgeschlossen
werden bei vereinsschädigendem Verhalten oder wenn es mit mehr als einem Jahresbeitrag in Verzug gerät.
Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
§ 5 Vereinsvermögen
5.1. Die Mittel zur Durchführung der
in § 2 bestimmten Zwecke erhält der Verein aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Hinzu kommen mögliche
Zuschüsse aus Öffentlichen Mitteln oder sonstige Einnahmen.
5.2. Über die Höhe der
Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 6 Organe des Vereins
6.1. Die Organe des Vereins sind der
Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand
7.1. Der Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und bis zu fünf
Beisitzern.
7.2. Der Vorstand wird gerichtlich und
außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Bei Rechtsvorgängen bis zu
einem Wert von 500,- Euro im Einzelfall ist Alleinvertretung durch ein Vorstandsmitglied möglich.
7.3. Die Vorstandsmitglieder werden je
auf zwei Jahre gewählt.
7.4. Der Vorstand fasst seine
Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter einberufen werden und
deren Ergebnis schriftlich dokumentiert wird.
7.5. Der Vorstand führt die Geschäfte
des Vereins.
§ 8 Mitgliederversammlung
8.1. Die Mitgliederversammlung besteht
aus den Mitgliedern des Vereins. Sie tritt einmal jährlich zusammen oder dann, wenn der Vorstand es für die
Belange des Vereins für erforderlich hält oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder es unter Angabe
von Gründen verlangen.
8.2. Die Mitglieder sind zur
Mitgliederversammlung durch den Vorstand über die Lokalausgaben Wiesental der Badischen Zeitung und des
Markgräfler Tagblatts und das Gemeindeblatt Kleines Wiesental unter Angabe der Tagesordnung mit einer
Einladungsfrist von 14 Tagen einzuladen. Über das Ergebnis der Versammlung ist eine Niederschrift
anzufertigen, die von mindestens drei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben ist.
8.3. Der Mitgliederversammlung obliegt
im Besonderen
- die Wahl der Vorstandsmitglieder
und der Kassenprüfer
- die Entlastung des Vorstands auf
der Grundlage der Geschäftsberichte
- die Festsetzung der
Mitgliedsbeiträge
- Satzungsänderungen.
8.4. Die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Für
Satzungsänderungen ist eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
§ 9 Rechnungslegung
9.1. Mit der Prüfung der
Jahresrechnung werden von der Mitgliederversammlung zwei Personen beauftragt, die nicht dem Vorstand
angehören dürfen (Kassenprüfer).
9.2. Die Kassenprüfer haben darüber
der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Die Amtsdauer der Kassenprüfer beträgt turnusmäßig zwei
Jahre. Der zweite Kassenprüfer wird im Gründungsjahr für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt..
§ 10 Auflösung des Vereins
10.1. Die Auflösung des Vereins kann
nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen
Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von Dreivierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
10.2. Bei Auflösung des Vereins oder
bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Gemeinde Kleines Wiesental
zwecks Verwendung unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in der Gemeinde Kleines Wiesental.
Kleines Wiesental, den 15. Januar 2013
Unterschriften der Gründungsmitglieder
Hans-Peter
Beha, Manuela Dörflinger, Jacqueline Dumont
Heiner Fabry. Helmut Grether Bernd Haas
Karen Kiefer
Gerhard Pfeifer Werner Schleith
Harald Senn Gerd Schönbett Joachim Trautwein
Für die
Gründungsversammlung haben sich folgende Mitglieder für Vorstandsposten zur Verfügung gestellt:
1.
Vorsitzender (und Öffentlichkeitsarbeit): Heiner Fabry
Stellvertretende 1. Vorsitzende: Karen Kiefer
Rechnerin:
Jacqueline Dumont
Schriftführerin: Manuela Dörflinger
Beisitzer: Harald Senn
Beisitzer (und
Mitgliederverwaltung): Werner Schleith
Beisitzer (Vertretung Forst): Joachim Trautwein