Satzung
11.12.2021 - Satzung als PDF herunterladen
Satzung herunterladen
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

1.1. Der Verein trägt den Namen Erneuerbare Energien Kleines Wiesental e.V.

1.2. Er hat den Sitz in 79692 Kleines Wiesental

1.3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

1.4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck des Vereins

2.1. Zwecks des Vereins ist die Förderung von Umwelt- und Naturschutz.

2.2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Organisation von Fachvorträgen, Diskussionen, Exkursionen und Information der Öffentlichkeit.

2.3. Weiteres Ziel des Vereins ist es, ein Netzwerk zu Fachstellen und Fachleuten aufzubauen, um Bürger durch Vermittlung entsprechender Kontakte bei der Umsetzung von Projekten, die dem Vereinszweck dienen, zu unterstützen.


§ 3 Selbstlosigkeit

3.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3.3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.4. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.


§ 4 Mitgliedschaft

4.1. Ordentliches Mitglied im Verein kann jede natürliche und juristische Person werden.

4.2. Fördermitgliedschaft ist möglich. Fördermitglieder unterstützen den Verein ideell oder finanziell und sind nicht stimmberechtigt gemäß § 8 dieser Satzung. Sie können jederzeit ihren Förderbeitrag oder ihre Förderung einstellen.

4.2. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand, der über die Annahme entscheidet. Bei Annahme des Antrags durch den Vorstand beginnt mit diesem Tag die Mitgliedschaft. Sie wird jedoch erst mit Eingang der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrags wirksam.

4.3. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Anzeige des Austritts an den Vorstand mit dem Schluss des laufenden Kalenderjahres, durch Tod des Mitglieds oder durch Ausschluss.

4.4. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden bei vereinsschädigendem Verhalten oder wenn es mit mehr als einem Jahresbeitrag in Verzug gerät. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.


§ 5 Vereinsvermögen

5.1. Die Mittel zur Durchführung der in § 2 bestimmten Zwecke erhält der Verein aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Hinzu kommen mögliche Zuschüsse aus Öffentlichen Mitteln oder sonstige Einnahmen.

5.2. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.


§ 6 Organe des Vereins

6.1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.


§ 7 Vorstand

7.1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und bis zu fünf Beisitzern.

7.2. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Bei Rechtsvorgängen bis zu einem Wert von 500,- Euro im Einzelfall ist Alleinvertretung durch ein Vorstandsmitglied möglich.

7.3. Die Vorstandsmitglieder werden je auf zwei Jahre gewählt.

7.4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter einberufen werden und deren Ergebnis schriftlich dokumentiert wird.

7.5. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.


§ 8 Mitgliederversammlung

8.1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins. Sie tritt einmal jährlich zusammen oder dann, wenn der Vorstand es für die Belange des Vereins für erforderlich hält oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder es unter Angabe von Gründen verlangen.

8.2. Die Mitglieder sind zur Mitgliederversammlung durch den Vorstand über die Lokalausgaben Wiesental der Badischen Zeitung und des Markgräfler Tagblatts und das Gemeindeblatt Kleines Wiesental unter Angabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von 14 Tagen einzuladen. Über das Ergebnis der Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von mindestens drei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben ist.

8.3. Der Mitgliederversammlung obliegt im Besonderen

- die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer

- die Entlastung des Vorstands auf der Grundlage der Geschäftsberichte

- die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

- Satzungsänderungen.

8.4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.


§ 9 Rechnungslegung

9.1. Mit der Prüfung der Jahresrechnung werden von der Mitgliederversammlung zwei Personen beauftragt, die nicht dem Vorstand angehören dürfen (Kassenprüfer).

9.2. Die Kassenprüfer haben darüber der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Die Amtsdauer der Kassenprüfer beträgt turnusmäßig zwei Jahre. Der zweite Kassenprüfer wird im Gründungsjahr für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt..


§ 10 Auflösung des Vereins

10.1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von Dreivierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

10.2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Gemeinde Kleines Wiesental zwecks Verwendung unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in der Gemeinde Kleines Wiesental.


Kleines Wiesental, den 15. Januar 2013

Unterschriften der Gründungsmitglieder

Hans-Peter Beha, Manuela Dörflinger, Jacqueline Dumont

Heiner Fabry. Helmut Grether Bernd Haas

Karen Kiefer Gerhard Pfeifer Werner Schleith

Harald Senn Gerd Schönbett Joachim Trautwein

Für die Gründungsversammlung haben sich folgende Mitglieder für Vorstandsposten zur Verfügung gestellt:

1. Vorsitzender (und Öffentlichkeitsarbeit): Heiner Fabry
Stellvertretende 1. Vorsitzende: Karen Kiefer
Rechnerin: Jacqueline Dumont
Schriftführerin: Manuela Dörflinger
Beisitzer: Harald Senn
Beisitzer (und Mitgliederverwaltung): Werner Schleith
Beisitzer (Vertretung Forst): Joachim Trautwein